Marklohe - Eine allgemeinverbindliche Berufsbezeichnung Energieberater gibt es nicht. Das bedeutet, dass sich jeder der es möchte sich als Energieberater ausgeben kann.
Im Allgemeinen werden Fachleute als Energieberater bezeichnet, die technische Geräte oder Immobilien energetisch bilanzieren und begutachten. Sie geben bei dieser sogenannten Energieberatung wichtige Ratschläge und Hinweise bei Erwerb oder Erneuerung.
In den letzten Jahren wurden von unterschiedlichsten Bildungsträgern Weiterbildungsmaßnahmen etabliert.
Wichtigstes Kriterium dieser Bildungsmaßnahmen ist die staatliche Anerkennung des Abschlusses und die damit verbundene Berechtigung zu staatlich geförderten Beratungsleistungen und/ oder Nachweisen wie dem Energieausweis. Voraussetzung hierfür ist u. a. die Ablegung einer Prüfung. Weitergehende Informationen gibt es auch unter: www.energieberater-energieberatung.de
Es ist also wichtig, die Spreu vom Weizen zu trennen, um eine Qualitative Beratung zu erhalten. Folgende Qualifikationen sind für den Verbraucher von Interesse:
Fortbildung nach den Kriterien des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das die „Vor-Ort-Beratung“ durch unabhängige Berater fördert. Dabei werden Mindestanforderungen an den Beraterbericht gestellt, wodurch diese Qualifikation gute Chancen hat, sich als „Quasi-Standard“ für Beratungen zu etablieren.
Die Berechtigung zum Ausstellen von Energiebedarfsausweisen, die in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist. Wenn nach einer Gebäudeenergieberatung die Sanierung ausgeführt werden soll, muss je nach deren Art und Umfang geprüft werden, ob ein Energiebedarfsausweis als öffentlich-rechtlicher Nachweis erforderlich wird.
Die Datengrundlage für einen Energiebedarfsausweis ist mit der Energieberatung in der Regel vorhanden und somit die Ausweiserstellung für einen entsprechend qualifizierten Energieberater einfach. Die Beratung kann aus „einer Hand“ erfolgen, wie unter www.energieberater-energieberatung.de beschrieben.
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