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Kinski-Krankenakte: Archivar verurteilt Vorgehen des Berliner Datenschützers
04. August 2008 10:28 Uhr | RA Ferdinand von Schirach


Geschäftsführer des Hochschularchivs der RWTH nennt den Berliner Datenschützer Dix "archivrechtlich völlig unbeschlagen"

Berlin - In einer umfangreichen Stellungnahme auf der Internetseite des Strafverteidigers Ferdinand von Schirach www.schirach.de/einspruch erklärt der Geschäftsführer des Hochschularchivs der RWTH in Aachen, Dr. Klaus Graf, das Archivgesetz. Er kommt zu dem Schluß, daß der Berliner Datenschützer Dix das Berliner Archivgesetzes sehr eigenartig interpretiere. Die Akten hätten auf keinen Fall herausgegeben werden dürfen. Graf wirft dem Landesarchiv Berlin bei der Veröffentlichung "eine widerliche Sensationshascherei" vor, dem der "archivrechtlich völlig unbeschlagene" Datenschützer Dix "zu Hilfe geeilt" sei. Graf fordert eine behutsame Vorgehensweise der Archivare. RA Ferdinand von Schirach stellte im Namen der Witwe des verstorbenen Schauspielers Klaus Kinski Strafanzeige gegen das Berliner Landesarchiv wegen der Veröffentlichung der Kinski-Krankenakte.


Presse-Kontakt:

Rechtsanwalt Ferdinand von Schirach
Meinekestraße 7, DE - 10719 Berlin

Telefon: +49 30 200 58 911
Telefax: +49 30 200 58 912

Internet: www.schirach.de





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