06. August 2007 14:53 Uhr | Dr. Tillner & Cie. GmbH
Düsseldorf - Viele Firmeninhaber verdrängen das Risiko, durch schwere Krankheit oder Unfall selbst plötzlich auszufallen. Doch dies geschieht tausendfach. In rund 19.000 Fällen jährlich führt ein Ausfall des Unternehmers sogar zur Firmenübergabe. Sind für einen solchen Notfall nur ungenügende Maßnahmen getroffen, kann dies Existenz bedrohende Folgen für die Familie und das Unternehmen haben. Damit dies nicht geschieht, sollte jeder Unternehmer im Rahmen eines Notfallplans Vorkehrungen treffen.
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Gerade in mittelständischen Familienbetrieben läuft ohne den Unternehmer nichts, alle Fäden laufen bei ihm zusammen. Wird er plötzlich durch eine Krankheit oder einen Unfall handlungsunfähig, trifft dies auch häufig auf sein Unternehmen zu. Entscheidungen werden nicht getroffen, Prozesse kommen zum Erliegen. Die Familie ist geschockt und mit der Situation überfordert. Entgegen einer weitverbreiteten Meinung geht die Entscheidungsbefugnis in einem solchen Fall jedoch nicht auf die Angehörigen über. Vielmehr bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer, der die notwendigen Entscheidungen trifft. Plötzlich bestimmt eine meist vollkommen fremde Person über die medizinische Behandlung, das Familienvermögen und das Unternehmen. „Eine für die Geschicke des Betroffenen, der Familie und des Unternehmens verhängnisvolle Situation“, sagt Claus-Henning Tillner, dessen Unternehmen Dr. Tillner & Cie. sich auf die Beratung bei Unternehmensnachfolgen spezialisiert hat. „Für diesen Fall sollte unbedingt eine Regelung in Form einer Vorsorgevollmacht getroffen werden“, erklärt Tillner. Hierbei werden eine oder mehrere Vertrauenspersonen ermächtigt, im Falle der Handlungsunfähigkeit für den Betroffenen bestimmte Entscheidungen zu treffen. Ein Grundsatz gilt jedoch: Je eigenmächtiger der Vertreter agieren darf, desto größer muss das Vertrauen in ihn sein.
Eine Notfallplanung sollte anhand eines systematischen Ansatzes erfolgen. Schon wenige, jedoch grundlegende Vorsorgemaßnahmen helfen, den möglichen Schaden zu begrenzen. „Eine strukturierte Notfallplanung umfasst jedoch nicht nur die notwendigen juristischen Aspekte einer geregelten Stellvertretung, sondern auch zahlreiche Gesichtspunkte des unternehmerischen Handelns“, sagt Tillner. So haben viele Unternehmer kritische Informationen, wie z.B. Absprachen mit Lieferanten und Kunden (Sonderpreise, Jahresrabatte), Besonderheiten von Produktionsabläufen sowie Personalabsprachen nicht oder nicht ausreichend dokumentiert. Auch manche strategische Planungen, Kalkulationsgrundlagen und Passwörter kennt nur der Unternehmer. Tritt ein Notfall ein, so führt der Mangel an Vollmachten und notwendigen Informationen sehr schnell zu Unsicherheiten bei Lieferanten, Großkunden und Banken. In Form eines Schneeballsystems kann es plötzlich zu Liquiditätsengpässen kommen.
Ereignet sich mit dem plötzlichen Tod des Unternehmers der schlimmste Fall und bestehen keine erbrechtlichen Regelungen, z.B. in Form eines Testaments oder Erbvertrags, so sind die Folgen meist unabsehbar. Sämtliche gesetzlichen Erben werden zur Erbengemeinschaft. Fast alle Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden. Noch schlimmer kann es kommen, wenn minderjährige Kinder Gesellschaftsanteile erben, da dann in einigen Fällen ein von Amts wegen bestellter Ergänzungspfleger mit in der Gesellschafterversammlung sitzt. Langwierige Abstimmungen und Streitigkeiten sind häufig vorprogrammiert und so manches Unternehmen ist daran zugrunde gegangen. Neben der Sicherstellung der operativen Funktionalität des Unternehmens sollte daher auch für den Todesfall eine Regelung getroffen werden, die Klarheit beim Eigentumsübergang schafft, die Familie absichert sowie die Liquidität des Unternehmens bewahrt.
„Jeder Unternehmer sollte unabhängig vom Alter Regelungen für den Notfall treffen und damit Verantwortung gegenüber seiner Familie und dem Unternehmen zeigen“, erklärt Tillner. Dieser Notfallplan sollte regelmäßig aktualisiert werden, wobei mit zunehmendem Alter einzelne Bestimmungen schon einer dauerhaften Nachfolgeregelung vorgreifen sollten. So kann die einfache Frage „Was wäre, wenn ich zeitweilig oder dauerhaft ausfalle?“ auch der erste Schritt zu einer langfristigen Gestaltung der Unternehmensnachfolge sein.
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