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Zucker am Steuer
09. März 2010 14:56 Uhr | ZEK


Was Diabetiker beim Autofahren beachten sollten

Berlin - Jederzeit mit dem Auto unabhängig und mobil zu sein, ist heute für die meisten Menschen selbstverständlich. Einfach einsteigen und losfahren. Für Diabetiker ist dies jedoch nicht ganz so einfach. Bei einer Über- oder Unterzuckerung während der Fahrt können sie sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer gefährden, warnt Diabetesberater Sven-David Müller vom Internet-Gesundheitsportal www.imedo.de. Deshalb sollten Diabetiker im Straßenverkehr einiges beachten:

Wahrnehmungsstörungen durch Unterzuckerung

Diabetes mellitus ist eine Gruppe chronischer Stoffwechselerkrankungen, die alle gemeinsam haben, dass der Körper Zucker über den Urin ausscheidet. Die Ursache für eine Überzuckerung ist meist eine Insulinresistenz oder ein Insulinmangel im Blut. Bei einer Unterzuckerung sinkt der Blutzuckerspiegel unter einen festgesetzten Grenzwert von 50 mg/dl. Dies kann durch die Unterversorgung des Nervensystems mit Traubenzucker (Blutzucker) zu unangenehmen und im Straßenverkehr gefährlichen Symptomen führen: Herzrasen, Unruhe, Unkonzentriertheit, Wahrnehmungsstörungen und im Extremfall sogar Bewusstlosigkeit.

Blutzuckermessung vor Fahrtantritt

Für Diabetiker ist es daher notwendig, vor jeder Autofahrt den Blutzucker zu messen. Nur wenn der Blutzuckerspiegel innerhalb der Grenzwerte ist, die der Betroffene gemeinsam mit dem Hausarzt festlegen sollte, darf er sich hinter das Steuer setzen. Bemerkt der Fahrer Anzeichen von Schwindel oder Unwohlsein, sollte er sofort an geeigneter Stelle anhalten, den Blutzuckerwert messen und gegebenenfalls schnell wirksame Kohlenhydrate beispielsweise in Form von Traubenzucker oder Orangensaft zu sich nehmen. Grundsätzlich sollten Zuckerkranke bei längeren Autofahrten etwa alle zwei Stunden eine Pause machen, um sich zu bewegen und etwas zu essen, empfiehlt Müller. Außerdem sollten sie immer ein Blutzuckermessgerät mitführen, um im Zweifel jederzeit den aktuellen Zuckerwert ermitteln zu können.

Rechtslage für Diabetiker im Straßenverkehr

Generell darf jeder Diabetiker den Führerschein für Personenkraftwagen, ohne Einschränkungen und ohne die Krankheit angeben zu müssen, machen und am Straßenverkehr teilnehmen. Lediglich Berufskraftfahrer müssen die Erkrankung Diabetes mellitus angeben. Ein Gutachten entscheidet dann über die Zulassung. Kommt es jedoch zu einem Unfall aufgrund einer Über- oder Unterzuckerung, muss auch der private Kraftfahrer ein medizinisches Gutachten über sich ergehen lassen, das er zudem selbst zahlen muss. Außerdem kann die Führerscheinstelle von ihm verlangen, künftig ein Fahrtenbuch zu führen und er kann verpflichtet werden, vor Antritt jeder Fahrt den Blutzuckerspiegel zu bestimmen und zu dokumentieren.

Das imedo-Medizinlexikon klärt über medizinische Fachbegriffe auf, beispielsweise darüber, was „Diabetes mellitus“ bedeutet (http://www.imedo.de/medizinlexikon/diabetes-mellitus-asymptomatischer).

Weitere Informationen über Blutzucker-Messgeräte erhalten Sie beispielsweise bei Bayer: http://www.bayerdiabetes.de/.

Die Gruppe „Diabetes“ der imedo-Gesundheitscommunity bietet allen Betroffenen und Interessierten die Möglichkeit, sich zu dieser Erkrankung auszutauschen (http://www.imedo.de/group/overview/index/11-diabetes).

Redaktion: Marcel Kresin und Sven-David Müller
Bildquelle: Knipseline, pixelio.de
Zeichen: 3.272 (mit Leerzeichen)
Abdruck honorarfrei, Belegexemplar erbeten.



Über uns:

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Presse-Kontakt:

Sven-David Müller (Medizinjournalist)
imedo GmbH
Karl-Liebknecht-Straße 5
10178 Berlin
Tel.: 030 688-316 452
Fax: 030 688-316 190
E-Mail: sven.mueller@imedo.de




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