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Liquidationsbilanz: Statt 50 % gekürzt 100 % erstattet
9. Mai 2006 | 10:05 Uhr | Anwaltskanzlei Holzmann-Holzmann


Wie Anwälte Versicherungen überzeugen und Erfolg haben dank Spezialdatei

München - Die Kürzungssystematik der Privaten Krankenversicherungen kann zur Gänze abgewendet werden - das zeigen die mehr als 1000 aktuellen Dateien der Münchner Spezialkanzlei Holzmann & Holzmann für die vertraglichen Beziehungen des Arztes zu seinen Patienten und der Patienten zu ihrer Versicherung.

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Rechtsanwalt Steffen Holzmann: „Es gibt eigentlich keine Privatrechnung mehr, die nicht gekürzt wird. Selbst wo zu niedrig abgerechnet wird, werden noch Abstriche gemacht. Das ist herrschendes Prinzip. Die Optimierung der Rechnung und die Mediation der Versicherungen sind das Herzstück unserer Dienstleistung. Mit Überzeugungsarbeit auf beiden Seiten gelingt uns die lückenlose und 100prozentige Erstattung von gerechtfertigten Liquidationen.“ Die Mitteilung an den Versicherten – „Wenden Sie sich an den Rechnungsaussteller“ – ist heute Standardfloskel und Ausdruck des beidseitigen Kostendrucks. Auslöser sind vielfältig. Gelegentlich arbeiten Ärzte die neuesten Stellungnahmen der Bundesärztekammer nicht ein oder verwenden Ziffern, die nicht mehr aktuell sind. Aber sogar konservative Berechnungen schützen den seriösen Arzt nicht vor Streichungswirrwarr. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen bewertet jede vierte Abrechnung als nicht schlüssig oder falsch. In der Regel wird die Privatliquidation bis zu 50 Prozent gekürzt.


Widerstandslinie

Die Rechtsanwälte Steffen und Michael Holzmann verfügen über eine eigene Datenbank von mehr als 1000 Gerichtsurteilen, Ärztekammerentscheidungen und eigenen juristischen Abwägungen. Damit errichten sie im Kontakt mit den Versicherungen eine erste Widerstandslinie. Rechtsanwalt Michael Holzmann: „Wenn der Arzt über gute Argumente verfügt, ist das die Vorstufe zur Mediation. Enthält die Auseinandersetzung genügend Substanz, sieht sich der hartnäckigste Gegner zum Dialog veranlasst. Auf dieser Ebene spielt sich die Entscheidung ab. Das ist unser tägliches Brot. Wo aktuelles Wissen fehlt, schaut die Versicherung nur auf das Ergebnis.“

Die Rechtsanwaltskanzlei Holzmann & Holzmann ist eine auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei. Kliniken, Ambulatorien und große privatärztliche Praxen im ganzen Bundesgebiet zählen zu den Mandanten der Kanzlei (www.holzmann-holzmann.de).

Die Beratung hat ihren Schwerpunkt in den Bereichen Praxismanagement, Abrechnungsmodalitäten, Rechnungsgestaltung und Vermittlung von Know-how. Ziel ist es, Leistungserbringer und Versicherer im Sinne einer Partnerschaft zusammenzuführen.

Hierfür sind ständige Kreativität und die Entwicklung neuer Strategien notwendig. So ist es zwingend erforderlich, dass für jeden einzelnen Vertragspartner individuelle Abrechnungssysteme erarbeitet werden. Das medizinische Wissen und damit auch die abrechnungstechnischen Fragen haben sich in einem solchen Umfang entwickelt, dass ein allgemeiner Überblick über die ärztliche Liquidation längst nicht mehr genügt, vor allem dann nicht, wenn es sich um komplizierte operative Eingriffe handelt. Nicht zuletzt wegen der Gesundheitsreform und anderer politischer Entscheidungen gewinnen aber liquidationsrechtliche Aspekte zunehmend an Bedeutung.


Vereinbarungen mit Versicherungen

Neue Abrechnungsmodelle oder Wege werden derzeit noch als etwas Besonderes angesehen. Die Tätigkeit der Kanzlei Holzmann & Holzmann beinhaltet seit langem die Abschlüsse von Vereinbarungen mit Versicherungen.

Das Leistungsspektrum umfasst
< die rechtliche Überprüfung und Optimierung der ärztlichen Liquidationen,
< die Konzeption einer Honorarvereinbarung,
< die Anhabung eines Dialogs mit den einzelnen Versicherungen, soweit dies auf Grund der Spezialität einer operativen Leistung zweckmäßig ist,
< die Verhandlungen über die Abrechenbarkeit einzelner operativer Leistungen nach der GOÄ,
< die konzeptionelle Entwicklung einer mit der GOÄ konformen Liquidation bei neuen Operationsverfahren.

Durch modernes Klinik- und Praxismanagement können die für den wirtschaftlichen Erfolg notwendigen Vorgänge ungestört ablaufen. Die Widerlegung der Kürzung ist inzwischen für die Münchner Rechtsanwälte Holzmann & Holzmann der häufig von Beginn an vermeidbare Schlusspunkt von Auseinandersetzungen über die Rechnungsstellung. Die Kanzlei bietet ihren Kunden zum Pauschalpreis ein Komplettprogramm: Es enthält beispielsweise die Rechnungsberatung und die gesamte Korrespondenz mit den Versicherungen im Namen des Arztes. So kommen Gemeinschaftspraxen für 300 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer pro Arzt und Monat in den Genuss von einzigartigem, über Jahre gewachsenem juristischem Spezialwissen über Fallpauschalen, Honorarvereinbarungen, Basisfallwerte oder innovative Vergütungssysteme. An den Problemen geschärftes Know-how aus Kreativität und Entschlossenheit als angemessene Antwort ohne Feindbild auf die Kürzungsstrategien der PKV – für 15 EUR pro Praxistag.


Presse-Kontakt:

Anwaltskanzlei Holzmann&Holzmann
RAe Michael Holzmann, Steffen Holzmann
Zamdorfer Straße 100 (Leonardo da Vinci Haus)
81677 München
T 089 5201 1464
info@holzmann-holzmann.de





Hinweis: Für den Inhalt dieser Presse-Information ist ausschließlich deren Emittent verantwortlich. Bei Fragen zum Release-Net wenden Sie sich bitte an buero@release-net.de.



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