Leonberg - Die neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes mit dem Urteil vom 12.09.2007 (VIII. ZR316/06) stärkt wieder einmal mehr die Mieter. Was sagen Vermieter in Deutschland dazu? Nach einer Umfrage der VSK Vermieterschutzkartei Deutschland liegt bei den Vermietern in Deutschland durchaus Verständnis dafür vor, dass bei einer kurzen Verweildauer eines Mieters innerhalb eines neuen Mietverhältnisses nicht Altlasten vorangegangener Mieter an Schönheitsreparaturen komplett diesen Neumieter auferlegt werden können.
Allerdings besteht in hohem Maße kein Verständnis bei den Vermietern dafür, dass Mietverträge, die zu einem Zeitpunkt abgeschlossen waren, wonach BGB Vorschriften und Formalien eingehalten wurden, nunmehr rigoros im Streitfalle zu Gunsten des Mieters entschieden werden und somit die Vermieterstellung erheblich geschwächt wird. „Ein wenig mehr Feingefühl und Vermieterschutz wäre angebrachter…“ so Bettina Wenz aus Stuttgart, Vermieterin und selbst betroffene zu diesem Diskussionspunkt „Vornahme von Schönheitsreparaturen“ und Klauseln im Mietvertrag. Mehr unter
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