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Hundertausende alte Menschen von Obdachlosigkeit oder Inhaftierung bedroht
15. Mai 2006 17:31 Uhr | keins


Groteskes Urteil: Löschung von unlöschbarem Nießbrauchsrecht auf Basis ungeprüfter Anschuldigungen und eines Vertrages, den es überhaupt nicht gibt

Haiger - Das Landgericht Limburg zwingt einen alten Menschen, das nur mit Todesnachweis löschbare, unbeschränkte und unbefristete Nießbrauchsrecht – getauscht gegen Besitz im Wert von ca. 300.000 Euro – auf sein Lebenswerk, Wohnung, ehemals zukünftige Firma und Bauernhof selbst zu löschen. Urteil auf Basis ungeprüfter Anschuldigungen der Vater der Klägerin, die soeben vom Nießnutzer angezeigt wurden wegen unbestreitbarem Verstoß gegen 14 Gesetze des StGB und mindestens 3 Gesetze des BGB, einschließlich gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Anstiftung zu Straftaten, Betrug, Bedrohung, versuchte Freiheitsberaubung, Beleidigung, Nötigung, Vereitelung von Umgangskontakten mit den beiden gemeinsamen Kindern usw.


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Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Inkrafttreten des Urteils des LG Limburg (vom 21.04.06) am 22.05.06 hat Herr Lindner (53, Baubiologe) sein Lebenswerk geräumt zu übergeben und sitzt mit den Beständen seines 500qm großen Lagers, zzgl. den div. Tieren seines Bauernhofs, auf der Straße.
Viele - meist alte und wehrlose - Menschen in diesem Land haben ihren Besitz gegen Nießbrauchsrecht getauscht in dem Glauben, es sei tatsächlich nur mit Todesnachweis löschbar und sie müßten sich im hohen Alter keine Sorgen mehr über Obdachlosigkeit machen.
Dies sieht aber das Landgericht Limburg völlig anders und zwingt Herrn Lindner dazu, sein Lebenswerk – einen von ihm in 18 Jahren harter täglicher Arbeit mühe-und liebevoll restaurierten biodynamischen Bauernhof im Jugendstil, mit 700qm umbautem Raum, 2,5 ha Land, mit baubiologisch restauriertem Musterhaus, Lagern, Stallungen, Atelier (das sich mehrere Künstler z. Zt. teilen) und Werkstätten für die Restauration von Oldtimern, Kutschen, Möbeln u. a. - an den Vater seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu verschenken.

Die Verhandlung fand in Abwesenheit des Herrn Lindner statt, er wurde zu der Zwangsenteignung nicht gehört, er durfte – ungeachtet seiner unzähligen Forderungen – nicht einmal selbst sprechen.

Das Urteil wurde an seinem Geburtstag verkündet, einen Tag nach Ostern.

Der Nutznießer kann – in absoluten Ausnahmefällen, über die normalerweise jahrelang prozessiert wird - zur Aufgabe seines Rechtes gezwungen werden, wenn der Einräumung des Nutznießes ein Schenkungsvertrag zugrunde liegt.

Herr Lindner hat aber seinen Anteil von etwa 75-80% am Anwesen in Höhe von ca. 300.000 Euro im Tausch gegen die Einräumung des Nutznießes an seine Ehemalige abgetreten, es gibt also de facto keinen Schenkungsvertrag ! Beweis: Notarielle Urkunde über die Einräumung des Nießbrauchsrechtes, die die Investitionen und ausgedehnten Arbeiten bestätigt.

Außerdem basiert das Urteil auf den Behauptungen der Klägerin, Herr Lindner sei ihrem Vater gegenüber in „UNDANK“ gefallen. Sollte diese rechtsbeugende und dem Grundgesetz widersprechende Vorgehensweise sich rumsprechen, so werden demnächst hundertausende Menschen, wegen angeblichem „Undank gegenüber Verwandten der Besitzer“, ihr Dach über dem Kopf verlieren.
Herr Lindner konnte sich keines groben Undanks schuldig machen – er hat keinen Grund, dem Vater der Klägerin, oder der Klägerin selbst, dankbar zu sein.

Der „Undank“ gegenüber dem Vater soll erfolgt sein, in dem Herr Lindner ihn beleidigt, bedroht und geschlagen haben soll - vor gedungenen Zeugen des Vaters im Angestelltenverhältnis. Dies wurde aber nicht von ihm direkt nach dem Vorfall persönlich angezeigt, sondern erst etwa anderthalb Jahre später von seiner Tochter !

Direkt nach dem Vorfall wurde aber der Vater von Herrn Lindner und mir (Mieter) angezeigt, und zwar wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Hausfriedensbruch. Diese Verstöße gegen das StGB wurden in einem ZIVILprozeß abgeschmettert, da Vater, seine Angestellten und die Tochter bereits im Vorfeld so viel negative Stimmungsmache betrieben haben, daß das verkennende Gericht den Vorfall nur noch „summarisch“ betrachtet hat. Die Anzeige wegen Freiheitsberaubung und Hausfriedensbruch wurde schon von der Polizei wegen „Geringfügigkeit“ nicht weitergereicht.
Die Anklage wegen Körperverletzung wurde fallengelassen, weil es keine direkten Schläge gegeben hatte.

Unstreitig ist aber, daß der Vater 2004 mit zwei kräftigen Angestellten, bewaffnet mit schwerem Schlagstock und Brechstange, in meine rechtmäßig gemietete Wohnung eingebrochen ist, und die drei sehr kräftigen Herren dann Herrn Lindner unter Zuhilfenahme einer schweren Eichetür, hinter der er stand, mit aller ihnen zur Verfügung stehenden Gewalt zwei Meter weit in eine Ecke katapultiert haben und dann – als er am Boden lag – auf ihn gesprungen sind. Wäre ich in diesem Moment nicht hinzugekommen, gäbe es wahrscheinlich jetzt bereits den Todesnachweis.
Der klevere Unternehmer wußte, auf welche Art ein Nießbrauchsrecht angefochten werden kann.

Herr Lindner hatte starke Prellungen an Hüfte und Rücken, und Bewegungseinschränkung von Rücken und Hüfte, so daß ihm über einen Zeitraum von 6 Wochen ständig geholfen werden mußte (Zeugen, Attest liegt vor).

Es gab keine Gründe, die Aussagen des Herrn Lindner oder die von mir anzuzweifeln, die meisten Aussagen wurden von den Einbrechern auch bestätigt.

Die Angeklagten wurden freigesprochen, obwohl ihre Schuld bewiesen war. Der vollkommen unschuldige Herr Lindner bekommt eine Strafe in Höhe von ca. 300.000 Euro für angebliche Drohungen - ungeachtet der endlosen Widersprüche der Einbrecher - und verliert alles. Außerdem verliert er auch an beweglichen Gütern alles, da die riesige Berge von gelagertem Material nicht innerhalb von einem Monat (jetzt noch eine Woche) entfernt und irgendwo einlagert werden können. Der Staat wird das Haus räumen müßen – es werden ca. 15 – 20 große LKWs mit großer Mannschaft benötigt, und selbst dann wird der Auszug mehr als einen Monat dauern. Für diese Aktion und auch die Entsorgung bzw. Einlagerung der Sachen wird der Staat Herrn Lindner Rechnungen in irrwitziger Höhe präsentieren. Da er sie nicht bezahlen kann, wird Herr Lindner dann inhaftiert. Egal was er also macht, er muß so oder so ins Gefängnis.
Herrn Lindner wurde vom deutschen Staat für vogelfrei erklärt. Sie durften ihm die Kinder wegnehmen, obwohl er immer ein fantastisches und gewaltfreies Verhältnis zu ihnen hatte, was jeder Beteiligte bestätigen muß, einschließlich Mitarbeitern des Jugendamtes. Die Kinder haben vor Gericht bezeugt, daß sie zu ihrem Vater möchten. Er soll ein weiteres Mal vor Gericht klagen, doch wofür soll das gut sein ? Die Mutter und ihr Vater werden weiterhin den Kontakt mit ALLEN MITTELN verhindern, da sie nicht zulassen können, daß die Kinder die Wahrheit erfahren.
Herr Lindner hat bei der Kindererziehung die eigentlichen Pflichten der Mutter übernommen, da sie, auch wenn sie nicht gearbeitet hat, meistens unterwegs und viel zu gestreßt für Kinder war. Sie befindet sich in ständiger psychatrischer Betreuung und hat bereits versucht, sich mit einem Sprung aus dem Fenster das Leben zu nehmen.

Sie betreibt, zusammen mit ihrem Vater, in der Gegend seit mehreren Jahren grundlos gezielten Rufmord durch haltlose Verleumdungen, was mittlerweile seiner Tätigkeit als Baubiologe im Weg steht, und zu drei Fehlurteilen geführt hat, in denen die Richter die Rechte des Angeklagten einfach übergangen haben. Es werden keine Zeugen und auch kein Beklagter gehört, es werden Behauptungen der Gegenseite ungeprüft als Fakten anerkannt, auch wenn die Unwahrheit offensichtlich nachgewiesen ist, der Zeuge und Ankläger wird zum Angeklagten, die Angeklagten werden zu Zeugen, es werden Urteile gefällt, die eigentlich nicht möglich sind, ich werde vor den Augen und Ohren der Richterin ungestraft bedroht.

Der Großvater vom Sohn des Herrn Lindner hat ihn - mit der Lüge, er habe Herrn Lindner das Haus abgekauft - dazu gebracht, zusammen mit einem anderen verwahrlosten Kind (einer Alkoholikerin)letzte Woche, an einem hellichten Freitag Nachmittag, seinen Vater und zwei ihm unbekannte Personen (ein Mieter und ich) bei Gartenarbeiten mit schweren, großen Steinen erst im Garten zu bewerfen, und dann eine Scheibe einzuschlagen (es sind in letzter Zeit einige Scheiben zu Bruch gegangen). Vom Nachbargrundstück aus, während Passanten vorbeiliefen.
Die Kinder im Alter von 12 Jahren haben sich daraufhin nicht einmal die Mühe gemacht, wegzulaufen. Schließlich sei das jetzt ihr Haus. In der gleichen Wild-West- Manier war der Großvater am hellichten Tag, mit Schlagstock und Brecheisen, über die Straße geschlendert gekommen, um in Selbstjustiz die „sonstige Belastung“ Herr Lindner zu entsorgen.

Herr Lindner hat noch vier Tage Zeit, Berufung einzulegen, ist aber zur Zeit arbeitslos. Eine Prozeßkostenbeihilfe für die zweite Instanz wird ihm wahrscheinlich nicht genehmigt.

Der Anwalt hat kurzfristig sein Mandat niedergelegt da er sich der Sache „nicht gewachsen“ fühlte, hat entgegen seinem Auftrag und seiner anwaltlichen Pflichten zu dem Urteil zur Körperverletzung keine Berufung eingelegt, zum Verfahren Nießnutz keine Widerklage verfasst, keinen Ausgleich, keinen Zwangsräumungsschutz und auch keine Fristsetzung beantragt.

Einen neuen Anwalt zu finden ist ihm im kurzem Zeitraum von einem Monat nicht gelungen, da bis jetzt niemand bereit war, sich kurzfristig mit dem Fall auseinanderzusetzen.


Mit freundlichen Grüßen
Michael Rose




Presse-Kontakt:

Michael Rose
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