Verbraucher werden durch die Schufa seit der Änderung des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nicht informiert und bewusst auf kostenpflichte Angebote gelenkt
Stuttgart - Seit dem 01. April 2010 haben Verbraucher das Recht, bei der Schufa eine kostenlose Selbstauskunft nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) anzufordern. Die zur eigenen Person gespeicherten Daten können so kostenlos eingesehen werden. Bislang kostete eine Selbstauskunft bei der Schufa 7,80 Euro.
Die neue gesetzliche Regelung führte bei der Schufa zu einer geänderten Preispolitik. Angeboten werden jetzt eine sogenannte „Schufa-Bonitätsauskunft“ und eine „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“. Nur diese ist, anders als die „Schufa-Bonitätsauskunft“, kostenlos.
Die Schufa wirbt mit dem Slogan „Wir schaffen Vertrauen“. Ein Test bei der Schufa-Geschäftsstelle in Stuttgart konnte dies nicht bestätigen. Ausgelegt sind nur Formulare für die kostenpflichtige Bonitätsauskunft. Einen gesonderten Hinweis auf die kostenlose Variante sucht man vergeblich. Das Personal vor Ort macht nur auf eine geänderte Gesetzteslage aufmerksam. Selbst bei einer direkten Nachfrage zum zwischenzeitlich fast dreifachen Preis von 18,50 Euro, wurden die Testpersonen nicht auf die kostenlose Variante aufmerksam gemacht. Auch bei einer Verwunderung über den hohen Preis erfolgt keine Beratung oder ein Hinweis. Das Formular zur kostenlosen Datenübersicht gibt es nur auf Nachfrage. Dabei muss gezielt angesprochen werden, dass es einmal pro Jahr möglich ist, eine kostenlose Datenübersicht zu erhalten. Personen die sich nicht mit der Thematik im Vorfeld auseinandergesetzt haben, werden hierdurch gezielt getäuscht.
Auf der Internetseite der Schufa wird der Bürger geschickt so geführt, dass das kostenlose Angebot nicht richtig wahrgenommen wird. Auch die verwendeten Begriffe verwirren. Dass die Datenübersicht nach § 34 BDSG auch formlos schriftlich bestellt werden kann, wird von der Schufa komplett verschwiegen. Der Verdacht der bewussten Abzocke der Bürger drängt sich förmlich auf.
Verbraucherzentrale Sachsen warnte nur halbherzigMit einer Pressemitteilung vom 13.04.2010 hat die Verbraucherzentrale Sachsen vor Trittbrettfahrern gewarnt, die mit der neuen gesetzlichen Regelung „viel Geld verdienen“. Antragsformulare für eine kostenfreie Auskunft bei der Schufa wurden von Dritten kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. "Verbraucher sollten sich ihre hart verdienten Euro jedoch nicht so schnell aus der Tasche ziehen lassen", so die Verbraucherzentrale Sachsen. Gerügt wurde die Schufa für die eigene Handhabung jedoch nicht. Die Verbraucherzentrale Sachsen bemerkte nur, dass Verbraucher bei der Schufa genau aufpassen sollen, was sie beantragen.
46 Prozent der Daten bei der Schufa fehlerhaftDas Verbraucherschutzministerium hat in einer Studie festgestellt, dass bei der Schufa etwa 46 Prozent der Daten fehlerhaft oder unvollständig waren. Häufig stimmen Angaben zu Girokonten, Kredit- oder Mobilfunkverträgen nicht. Probleme bei Banken, Mobilfunkfirmen oder Versandhändlern können die Folge sein. Falsche Daten sollten daher umgehend korrigiert werden.
Undurchsichtig und zweifelhaft
Schufa steht für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" und ist ein privat geführtes Unternehmen der Kreditwirtschaft. Die neue gesetzliche Regelung schafft keine Transparenz. Noch immer behauptet die Schufa, keine Daten über die Nationalität, den Beruf, das Einkommen, den Familienstand oder den Wohnort zu haben. Da bei jedem Antrag über eine Datenübersicht oder Bonitätsauskunft aber auch eine Kopie von Personalausweis oder Reisepass beigelegt werden muss, sind zumindest Nationalität und Wohnort bekannt. Auch ein Familienstand lässt sich bedingt ableiten, wenn sich durch eine Heirat der Familiennamen geändert hat.
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