Geschädigter reicht Klage gegen Göppinger Landrat Edgar Wolff bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart ein
Stuttgart - „Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr.“ Diese Erfahrung musste mal wieder ein geschiedener Vater beim Landratsamt Göppingen machen. Unterhaltszahlungen für seinen Sohn waren seit dem die Kindsmutter die Scheidung wegen einem anderen Mann eingereicht hatte selbstverständlich und wurden nie in Frage gestellt. Um dies zu unterstreichen wurde mit der Scheidung im Jahre 2000 die Unterhaltsregelung notariell beglaubigt.
Im Jahre 2002 erfolgte eine Unterhaltsprüfung durch das damals zuständige Sozialamt in Göppingen. Die Unterhaltsprüfung ergab, dass der Vater den vereinbarten Betrag zurecht zahlte. Neu tituliert wurde dies nicht. Warum: Nach Rechtslage war eigentlich gar kein Unterhalt zu zahlen. Neu tituliert wurde dies nicht. Der Vater zahlte jedoch freiwillig diesen Betrag stets pünktlich jeden Monat, auch zu Zeiten in denen das Einkommen immer geringer ausfiel. Etwa ein Jahr hatte er aus finanziellen Gründen sogar seine Wohnung kündigen müssen und war ohne Obdach auf die Hilfe von Freunden angewiesen. Der vereinbarte Unterhalt an den Sohn wurde immer bezahlt.
Aus Gründen, die im Bereich Sorgerecht und Umgangsrecht liegen, verlangte die Kindsmutter über ihre Anwältin eine Überprüfung des Unterhalts.
Da die Kindsmutter jedoch selbst Hartz IV Empfängerin ist, ging die Angelegenheit an das Jugendamt Göppingen über. Die dort zuständige Sachbearbeiterin reagierte am 19.02.2009 mit den Worten „… bezüglich oben genannter Unterhaltsangelegenheit teilen wir mit, dass wir das Kind … im Rahmen der Unterhaltsgeltendmachung vertreten.“ Das Jugendamt Göppingen vertrat somit das Kind im Rahmen einer Beistandschaft. Es folgte ein sieben Monate andauernder Schriftwechsel der zu keinem anderen Ergebnis führte. Aufgrund der Vorgehensweise der Sachbearbeiterin, entzog sogar die Kindsmutter dem Jugendamt die Beistandschaft. Im Glauben, nun die Angelegenheit zum Wohl seines Sohnes erneut regeln zu können, ließ der Vater von einem Notar einen neuen Titel anfertigen. Diese wurde auch nach den Wünschen der Mutter geändert und vorgelegt.
Sachbearbeiterin beim Jugendamt Göppingen reagiert mit ErpressungEine Titulierung kann nach dem Gesetz entweder bei einem Notar, oder aber beim Jugendamt getätigt werden. Da sich der Kindsvater jedoch aufgrund der vorangegangenen Monate für die neutrale Stelle eines Notars entschieden hatte, ließ die zuständige Sachbearbeiterin dem Kindsvater über die Kindsmutter ausrichten, dass man den alten, aus dem Jahre 2000 stammenden Titel der zwischenzeitlich sowohl verjährt als auch überholt ist heranziehen wird, um eine Gehalts- und Kontopfändung beim Kindsvater durchzusetzen, sofern dieser nicht die Titulierung beim Jugendamt durchführt. Der klare Tatbestand der Erpressung wurde erfüllt.
Kindsvater entgeht nur knapp einer illegalen Gehalts- und KontopfändungNur durch Zufall erfuhr der Kindsvater von der Möglichkeit einer „Einseitige notariellen Verpflichtungserklärung“. Die Zahlungen wurden umgehend der neuen Regelung anpasst und selbst eine rückwirkende Zahlung auf den Zeitpunkt der damals ersten Kontaktaufnahme Monate zuvor geleistet. Trotz dieser Umstände wurde die alte, ungültige Urkunde jedoch nicht wie üblich vom Jugendamt an den Kindsvater herausgegeben, sondern der Kindsmutter zurückgegeben, die nun die Herausgabe verweigert und somit im Besitz zweier vollstreckbarer Titel ist.
Kindsvater reicht Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde einAufgrund der Vorgehensweise der Sachbearbeiterin im Jugendamt Göppingen, reichte der Kindsvater im Juni 2009 Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde. Dabei wandte er sich bewusst auch an den zuständigen Landrat um diesen über die Missstände in seinem Amt zu informieren und die Lohnpfändung zu verhindern. Zeitgleich reichte der Vater eine Klage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen die Sachbearbeiterin ein.
Göppingens Landrat Edgar Wolff sieht kein Verfehlen seiner MitarbeiterinGöppingens Landrat Edgar Wolff reagierte mit zwei Schriftsätzen gegenüber dem Kindsvater. Ein Verfehlen seiner Mitarbeiterin kann er jedoch nicht erkennen, rechtfertigt sogar das Vorgehen seiner Mitarbeiterin. Ein persönliches Gespräch, welches der Kindsvater angeboten hatte, war für den Landrat zur Klärung der Angelegenheit nicht notwendig. Er bestritt sogar, dass eine Beistandschaft durch das Jugendamt überhaupt bestanden hat. Es habe sich lediglich um eine Beratung der Kindsmutter gehandelt, bei der es zulässig sei, dass mit Zwangsvollstreckung gedroht wird, wenn keine Jugendamtstitulierung vorgenommen wird.
Kindsvater reicht Klage gegen Göppingens Landrat Edgar Wolff einGanz gleich wie man das Vorgehen der Sachbearbeiterin dreht und wendet, weder die Erpressung noch die Vorgehensweise sind zu rechtfertigen. Aus diesem Grund wurde die bereits eingereichte Anzeige gegen die zuständige Sachbearbeiterin nun auch gegen den Göppinger Landrat wegen Beihilfe zur Erpressung, Verleumdung und Rechtsbeugung sowie aller weiteren in Betracht kommenden Straftatbestände erweitert.
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Jo Schwarz
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