Arbeitsgerichtsgesetz zwingt kleinere Gewerkschaften / CGM-Geschäftsführer: "Ich habe großes Verständnis für die Lokomotivführergewerkschaft"
Duisburg - Großes Verständnis für das Vorgehen der Gewerkschaft deutscher Lokomotivführer äußert der Geschäftsführer der Christlichen Gewerkschaft Metall in Duisburg, zugleich auch stellvertretender Bundesvorsitzender der CGM, Detlef Lutz. Das Tarifrecht zwingt eine kleine Gewerkschaft nahezu zu einem derartigen Vorgehen, denn gibt sie ihre Ziele auf und lenkt ein, dann können "Hans und Franz" der GdL ein Tariffähigkeitsverfahren an den Hals hängen, aus dem sie, wenn überhaupt, nur nach jahrelangem kostenintensiven Rechtsstreit wieder heraus kommt, so Lutz in Duisburg.
Der Pragraph 97 des aus dem Jahr 1953 stammenden Arbeitsgerichtsgesetzes läßt es nämlich zu, dass entweder die Konkurrenz oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar einzelne Beschäftigte einen sogenannten "Zweifel an der Tariffähigkeit" formulieren und entsprechende Anträge beim Arbeitsgericht stellen können. Dann gerät die kleinere Gewerkschaft in den Beweiszwang und muss nachweisen, wie ihre Tarifverträge zustande gekommen sind. Die Christliche Gewerkschaft Metall hat nach einem über zehn Jahre dauernden Rechtsstreit, welcher ihr von der IG-Metall aufgezwungen wurde, erst am 28. März 2006 vor dem Bundesarbeitsgericht obsiegen können. Schafft es die GdL nunmehr nicht, die Ansprüche ihrer Mitglieder durchzusetzen, droht ihr genau dies! Während die sogenannten "Großen" sich solchen Prüfungen nicht stellen müssen, zwingen sie den kleineren Gewerkschafte das immer wieder auf.
Insofern gibt es nur den Weg nach vorn, oder man wird eines Tages wach und ist keine Gewerkschaft mehr, so Lutz. Wer also die Tariflandschaft wirklich befrieden und derartige Situationen in Zukunft vermeiden will, der muss das Arbeitsgerichtsgesetz ändern und damit die kleineren Gewerkschaften von diesem undemokratischen und nicht von ihnen selbst gewählten Profilierungszwag befreien!
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