Krankenkassen: Gesetzliche Regelung verhindert Erhöhung der Ausbildungsplätze
28. März 2006 | 19:50 Uhr | DHV-Bundesfachgruppe Ersatzkassen
Wuppertal / Hamburg - Bundesregierung, Landesregierungen, Institutionen, Vereine und Verbände fordern immer wieder, die Ausbildungsquote zu erhöhen und damit der Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken.
Den Unternehmen in der freien Wirtschaft stehen dem keine gesetzlichen Regelungen entgegen.
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Anders bei den gesetzlichen Krankenkassen. Die Quote der Ausbildungsplätze ist dort seit 2003 um durchschnittlich ca. 35% gesunken.
Ursache für die bisherige Entwicklung ist die 2003 eingeführte Deckelung der Verwaltungskosten - SGB V § 4 Abs. (4). Die allgemeine Gesundheitspolitik verhindert dadurch, dass gut gemeinte Appelle zu mehr Ausbildung den gewünschten Erfolg haben kann:
Die allgemeine Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen ist bekannt; eine der gesetzlichen Maßnahmen zur Kostenbegrenzung ist die Deckelung der Verwaltungskosten und damit auch der Personalkosten. Die Kosten der Berufsausbildung in den Kassen sind Teil der Personalkosten. Würden zusätzliche junge Menschen in den Kassen ausgebildet, führte das zu höheren Personalkosten. Man kann von den Kassen nicht erwarten, dass sie zusätzliche Ausbildung zu Lasten ihrer Mitarbeiterschaft leistet.
Die Lösung dieses Zielkonflikts kann darin liegen, dass die Kosten der Berufsausbildung aus den Verwaltungs-/ Personalkosten heraus genommen und damit nicht mehr der Deckelung unterliegen.
Die DHV-Bundesfachgruppe Ersatzkassen hat daher Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit, aufgefordert, die entsprechenden Rechtsvorschriften zu ändern, damit bei den gesetzlichen Krankenkassen mehr Auszubildende eingestellt werden können.
Der DHV ist eine Mitgliedsgewerkschaft des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB). Er vertritt die Interessen von 80.000 Mitgliedern in den Bereichen Handel, Industrie und Dienstleistungen, sowohl in der gewerblichen Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst. Grundlage der Gewerkschaftsarbeit des DHV sind die Prinzipien der Solidarität, Subsidiarität und des Pluralismus. Für die Ersatzkassenangestellten ist zur Wahrnehmung beruflicher und sozialer Interessen die Bundesfachgruppe Ersatzkassen eingerichtet.
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