Detlef Lutz: Erhebliche Bedenken gegen Gesetzentwurf
Thundorf in Unterfranken - Stellungnahme des CSA Kreisvorstandes Bad Kissingen zum Vorhaben der Bundesministerin für Arbeit, ein Gesetz zur Tarifeinheit zu schaffen
Detlef Lutz, Tarifexperte im CSA Kreisvorstand Bad Kissingen erinnert an
Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
„Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden“.
Die Problematik:
„Die Bundesregierung unter Federführung der Bundesministerin für Arbeit plant ein Gesetz zur Tarifeinheit noch im November 2014. Zitat aus der Tagesschau vom 17.10.2014 „Gegen die Macht von GDL und Co“. Dieses Zitat beschreibt deutlich, um was es der Ministerin geht. Frau Nahles steht fernab jedem Verdacht, ein Herz für freie und unabhängige Gewerkschaften zu haben“, so Lutz weiter.
In der jüngeren Vergangenheit haben sich in Deutschland zunehmend sogenannte Spartengewerkschaften gegründet. Spartengewerkschaften sind nicht vom Himmel gefallen. Sie sind das Ergebnis der Vernachlässigung bestimmter Berufsgruppen durch die sogenannten Einheitsgewerkschaften. Angestellte Ärzte, Piloten und Flugpersonal, Lokomotivführer und andere fühlten sich längst nicht mehr ausreichend vertreten. Insofern war es eine logische Folge, dass diese Berufsgruppen ihr Schicksal selbst in die Hand nahmen.
Dietmar Kirchner, CSA Kreisvorsitzender: „Der gewerkschaftliche Organisationsgrad in Deutschland ist in den letzten Jahren drastisch gesunken. Im Jahr 2010 wurden in ganz Deutschland gerade noch 33 Prozent der Betriebe und 60 Prozent der Beschäftigten durch einen Tarifvertrag erfasst. Im Kernbereich der Flächentarifverträge ist die Tarifbindung noch ein paar Prozentpunkte niedriger. Nur noch jede fünfte Arbeitnehmerin, jeder fünfte Arbeitnehmer ist gewerkschaftlich organisiert. Hier sind die Spartengewerkschaften mitgerechnet. Ohne Christliche Gewerkschaften, Beamtenbund und Sparten-gewerkschaften sähe der Organisationsgrad noch wesentlich problematischer aus“.
Lutz: „Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können. (Pressemitteilung des BAG vom 27.01.2010). Damit hat das höchste deutsche Arbeitsgericht im Grunde alles gesagt. Eine weitergehende Regelung durch den Gesetzgeber würde sowohl die Rechtsprechung des BAG konterkarieren, als auch gegen den Artikel 9 Abs. 3 GG verstoßen. Es kann nicht sein, dass der Gesetzgeber dann tätig wird, wenn bestimmte Gewerkschaften durch eklatante Schwäche auffallen und nicht in der Lage sind, andere Regelungen zu vereinbaren, als diese durch eine Spartengewerkschaft vereinbart werden“.
Nach Auffassung des CSA Kreisvorstandes wäre eine Anpassung des Streikrechts besser.
„Einem Streik“, so Dietmar Kirchner „sollte zwingend ein Schlichtungsverfahren vorgeschaltet werden. Zudem sollten die Streiks mindestens vier Tage vorher angekündigt werden, um unbeteiligte Dritte – also z.B. die Passagiere – nicht übermäßig zu belasten. Schließlich kann es dem Gesetzgeber nicht erlaubt werden, einen frei ausgehandelten Tarifvertrag für ungültig zu erklären. Das BAG hat bisher stets auf Inhaltskontrolle verzichtet und den Abschluss von Tarifverträge als solchen zugunsten der Tariffähigkeit von Gewerkschaften gewertet“
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